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AGB Lohnarbeit
1. Geltung der Bedingungen
Die Angebote und Leistungen der Firma Hurtig & Flink Zeitungs- und Werbemittel Verteilungsges.m.b.H. (hurtigflink) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Auftragserteilung bestätigt der Vertragspartner, diese AGB zu kennen und damit einverstanden zu sein. Sie gelten somit auch für Folgeaufträge des Auftraggebers an hurtigflink, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Sie gelten auch dann, wenn der Vertrag mündlich vereinbart wurde. Ist der Kunde mit den AGB nicht einverstanden, so hat er uns sofort davon Mitteilung zu machen. Diese Mitteilung gilt als Antrag auf Aufhebung der getroffenen Vereinbarung.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote von hurtigflink sind hinsichtlich ihres Inhalts freibleibend und unverbindlich, außer hurtigflink erklärt ausdrücklich und schriftlich, für einen bestimmten Zeitraum an ein Angebot gebunden zu sein. hurtigflink behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Vorauskasse zu verlangen.
3. Leistungsumfang und -zeitraum
Die Auftragsausführung durch hurtigflink richtet sich nach dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Leistungsumfang. hurtigflink verpflichtet sich, die beauftragte Leistung innerhalb des bestätigten Zeitraums zu erbringen.
4. Beigestellte Materialien und Daten
Der Eingang des Materials wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in den Lieferdokumenten angegebenen Mengen. Der Auftragnehmer ist erst während des Produktionsprozesses in der Lage, eine ordnungsgemäße Übernahme und Überprüfung durchzuführen und haftet lediglich für solche Schäden, die durch eigenes Verschulden (siehe unten) entstanden sind.
Für den Auftragnehmer besteht keine Prüf- und Warnpflicht bezüglich der vom Auftraggeber selbst oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Materialien, Daten und dgl.. Insbesondere wird bei beigestellten Datenträgern bzw. übertragenen Daten die Richtigkeit der gespeicherten Daten nicht mehr vom Auftragnehmer überprüft. Es besteht in weiterer Folge auch keinerlei Haftung des Auftragnehmers für Fehler, die auf mangelhaft gelieferte Materialien, Daten und dgl. zurückzuführen sind.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder sie im Wege der Versendung das Lager von hurtigflink verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von hurtigflink unmöglich ist, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Der Kunde hat die Lieferung von hurtigflink unverzüglich nach Wareneingang fachlich zu kontrollieren bzw. eine Warenprüfung anhand der Versandunterlagen durchzuführen. Von dieser Prüfpflicht kann er nicht entbunden werden. Kosten, die durch eine ungeprüfte Warenverarbeitung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Offensichtliche Mängel sind sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware hurtigflink schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt die diesbezügliche Gewährleistung.
Sonstige Mängel sind hurtigflink innerhalb einer Woche seit Kenntnisnahme anzuzeigen.
Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit der Ware wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7. Preise
Alle Preisangaben verstehen sich in EURO, zuzüglich der Umsatzsteuer sowie allfälliger sonstiger von hurtigflink abzuführenden Steuern und/oder Abgaben und gelten nur für den jeweils vorliegenden Auftrag.
8. Zahlung
Die von hurtigflink gelegten Rechnungen sind, wenn nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, unmittelbar nach Rechnungserhalt spesenfrei, bar und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen und Zinsen in der üblichen Höhe verrechnet. Inkassospesen und Betreibungskosten gehen zulasten des Auftraggebers und sind von diesem gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute, BGBL. Nr. 141/1996, zu vergüten.
9. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und die Höhe des Auftragswerts, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen des Auftragnehmers. Im Haftungsfalle kann darüber hinaus nur Geldersatz verlangt werden, wobei die Haftung auf die Höhe des Auftragwertes beschränkt wird.
10. Anwendbares Recht
Das Auftragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht, selbst wenn der Auftraggeber Sitz oder Vermögen im Ausland hat oder ein Teil der vertraglichen Leistung im Ausland erbracht wird. Die Geltung von Verweisungsnormen auf andere Rechtsordnungen ist genauso ausgeschlossen wie die Geltung des UN-Kaufrechts.
11. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, die das Auftragsverhältnis betreffen, sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit den von hurtigflink beauftragten (selbstständig erwerbstätigen) Subunternehmern gilt als Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht in Graz als vereinbart.