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AGB Werbemittelverteilung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN hurtigflink

 

 

1. Geltung der Bedingungen

 

Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Hurtig & Flink Zeitungs- und Werbemittel Verteilungsges.m.b.H. (hurtigflink) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Auftragserteilung bestätigt der Vertragspartner, diese AGB zu kennen und damit einverstanden zu sein. Sie gelten somit auch für Folgeaufträge des Auftraggebers an hurtigflink, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Allfällige Zusatzvereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform und entfalten ihre Wirkung erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch hurtigflink. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten hurtigflink nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich von hurtigflink widersprochen wird.

 

2. Angebote und Vertragsabschluß

 

Angebote von hurtigflink sind hinsichtlich ihres Inhalts freibleibend und unverbindlich, außer hurtigflink erklärt ausdrücklich und schriftlich, für einen bestimmten Zeitraum an ein Angebot gebunden zu sein. hurtigflink behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Vorauskasse zu verlangen. Aufträge, deren Durchführung gegen behördliche Bestimmungen verstoßen würden, gelten als nicht erteilt.

 

3. Leistungsumfang

 

Die Auftragsausführung durch hurtigflink richtet sich nach dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Leistungsumfang. Verteilt wird an alle erreichbaren Haushalte und Gewerbebetriebe.

 

4. Leistungszeitraum

 

hurtigflink verpflichtet sich, die beauftragte Leistung innerhalb des bestätigten Ausführungszeitraums zu erbringen. Mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarung sind die Produkte an das Zentrallager von hurtigflink in 8057 Graz, Ankerstraße 4, Tor 14 zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in den Lieferdokumenten angegebenen Mengen. hurtigflink ist nicht verpflichtet, die angelieferten Produkte genau zu überprüfen.

 

5. Zusatzleistungen

 

Aufgabe von Zustellprodukten zur Zustellung durch die Österreichische Post AG (Post). In diesem Fall haftet hurtigflink dem Auftraggeber gegenüber für die termingerechte und mängelfreie Zustellung durch die Post nur nach Maßgabe und im Ausmaß der Haftung der Post gegenüber hurtigflink.

 

6. Beauftragung Dritter

 

hurtigflink behält es sich vor, Zustellprodukte ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber in Teilen oder zur Gänze durch Beauftragung Dritter, insbesondere der Post, zuzustellen. Im Falle der Beauftragung der Post haftet hurtigflink dem Auftraggeber gegenüber für die termingerechte und mängelfreie Zustellung durch die Post nur nach Maßgabe und im Ausmaß der Haftung der Post gegenüber hurtigflink.

 

7. Preisangaben

 

Alle Preisangaben verstehen sich in EURO, zuzüglich der Umsatzsteuer sowie allfälliger sonstiger von hurtigflink abzuführender Steuern und/oder Abgaben (insbesondere Werbeabgabe nach dem Werbeabgabegesetz), und gelten nur für den jeweils vorliegenden Auftrag.

 

8. Zahlung

 

Die von hurtigflink gelegten Rechnungen sind, wenn nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, unmittelbar nach Rechnungserhalt spesenfrei, bar und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen und Zinsen in der üblichen Höhe verrechnet. Inkassospesen und Betreibungskosten gehen zulasten des Auftraggebers und sind von diesem gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute, BGBL. Nr. 141/1996, zu vergüten.

 

9. Gewährleistung

 

Reklamationen wegen mangelhafter Zustellung können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach Ende des Ausführungszeitraums bei hurtigflink eingelangt sind. Die Angaben müssen so konkretisiert sein, dass hurtigflink die Berechtigung der Reklamation überprüfen kann, und haben zumindest die vollständige Adresse (Name, Straße, Haus-, Türnummer, allenfalls Stiege, Stock) sowie das Datum und die Art des Zustellmangels (keine/verspätete/beschädigte Zustellung, falsche Ablage) zu bezeichnen. Überschreitet die Summe der berechtigten Reklamationen die tolerierbare Fehlerquote, so verbessert hurtigflink entweder den mangelhaft ausgeführten Teil des Auftrags, oder der Auftraggeber erhält Preisminderung in Form einer Gutschrift über den Wert des mangelhaft ausgeführten Auftragsteils.

 

10. Haftungsbeschränkung

 

hurtigflink haftet für die von ihr verursachten Schäden im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften über den Schadenersatz, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Beschädigung von Zustellprodukten trägt der Auftraggeber selbst. Ferner trifft hurtigflink keine Haftung für Schäden am Zustellprodukt durch Elementarereignisse und höhere Gewalt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist generell ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von hurtigflink für Folgeschäden aus der mangelhaften Leistungserbringung, entgangenen Gewinn oder Schäden des Auftraggebers aufgrund von Ansprüchen Dritter ausgeschlossen. Insbesondere entfällt die Haftung von hurtigflink für: Schäden des Auftraggebers aufgrund von Beschädigung, Verlust oder verspäteter Zustellung von Zustellprodukten, insofern als die Verursachung auf bloß leichter Fahrlässigkeit von hurtigflink beruht. Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund von oder im Zusammenhang mit den Inhalten (z.B. Texte, Abbildungen) der zugestellten Produkte erwachsen. Betreffend die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit der beauftragten Leistung allenfalls abzuführenden Steuern und/oder Abgaben (insbesondere Werbeabgabe) schließt hurtigflink jegliche Informationspflicht gegenüber dem Auftraggeber aus und übernimmt keinerlei diesbezügliche Haftung. Im Falle einer begründeten Überschreitung des Ausführungszeitraums nach Punkt 4. dieser AGB ist der Auftraggeber gegenüber hurtigflink nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Schadenersatz berechtigt. Wird hurtigflink aufgrund der vereinbarungsgemäßen Ausführung des Auftrags von Dritten in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber hurtigflink schad- und klaglos zu halten. Im Falle der Haftung von hurtigflink aus dem Titel des Schadenersatzes ist diese der Höhe nach mit dem Fakturenbetrag begrenzt, der dem zugrunde liegenden Auftragsverhältnis entspricht.

 

11. Anzuwendendes Recht

 

Das Auftragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht, selbst wenn der Auftraggeber Sitz oder Vermögen im Ausland hat oder ein Teil der vertraglichen Leistung im Ausland erbracht wird. Die Geltung von Verweisungsnormen auf andere Rechtsordnungen ist genauso ausgeschlossen wie die Geltung des UN-Kaufrechts.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort für sämtliche wechselseitigen Leistungen ist der Sitz von hurtigflink. Für alle Streitigkeiten, die das Auftragsverhältnis betreffen, sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit den von hurtigflink beauftragten (selbstständig erwerbstätigen) Subunternehmern gilt als Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht in Graz als vereinbart.

 

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